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Verlängerung des Privatisierungsauftrages der Bundesregierung hinsichtlich
Austrian Airlines AG sowie Ermächtigung der ÖIAG zu unterstützenden Maßnahmen zur Standortsicherung von Austrian Airlines AG

Mit Beschluss des Ministerrates vom 12. August 2008 wurde die Österreichische Industrieholding AG (ÖIAG) ermächtigt, die Austrian Airlines AG (AUA) bei Erhaltung einer österreichischen Kernaktionärsstruktur von 25% + 1 Aktie zu privatisieren, und folgende Ziele für die Privatisierung festgelegt

  1. die Beibehaltung der Marke Austrian;
  2. die Aufrechterhaltung der Entscheidungszentrale in Österreich
  3. die Aufrechterhaltung eines für den Standort angemessenen Streckennetzes sowie die Bedachtnahme auf den Wirtschafts- und Beschäftigungsstandort Österreich.
  4. die bestmögliche Erhaltung sicherer Arbeitsplätze bei Austrian Airlines und am Wiener Flughafen, sowie
  5. die Bildung eines Gremiums zur Wahrung der österreichischen Standortinteressen

Weiters wurde im Ministerratsvortrag festgehalten, dass durch die dargestellte Vorgangsweise die berechtigte Aussicht bestehe bis spätestens Ende 2008 einen strategischen Partner für die AUA finden zu können. Sollte wider Erwarten keine strategische Partnerschaft möglich sein, werden 2009 weitere Maßnahmen notwendig sein, um eine nachhaltige „Stand-alone Variante“ sicherstellen zu können.

In Erfüllung diese Privatisierungsauftrages wurde der Privatisierungsprozess der ÖIAG für die AUA so strukturiert, dass die ÖIAG mit der raschen und umgehenden  Partnersuche begonnen hat. Dazu wurde Interessenten die Möglichkeit gegeben, ein entsprechendes Angebot zu legen. Nach Prüfung und Evaluierung der Angebote wurde

eine Short List erstellt und den Gremien der ÖIAG zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach Abgabe der Angebote am 24. Oktober 2008 erfolgte eine Auswertung der Angebote sowie die Vorbereitung der Antragstellung für den Aufsichtsrat am 27. Oktober 2008. Nach Vorliegen der Genehmigung durch den Aufsichtsrat war die Unterfertigung des Kaufvertrages vorgesehen.

Das im Zeitpunkt der Strukturierung des Prozesses durch das auktionale Verfahren erwartete Verhandlungsergebnis konnte jedoch vorerst nicht realisiert werden, sodass der Vorstand und der Aufsichtsrat der ÖIAG am 27. Oktober 2008 Vertreter der Bundesregierung über den Stand des Privatisierungsverfahrens informierte und um formelle Verlängerung des Privatisierungsauftrages für weitere Verhandlungen mit den Bietern ersuchte.

Es soll daher der zuletzt erteilte Auftrag der Bundesregierung an die ÖIAG betreffend Ermächtigung zur Privatisierung der AUA bis 31. Dezember 2008 verlängert werden.

Zur Unterstützung des Privatisierungsprozesses im Interesse Österreichs soll die ÖIAG nach Verhandlungsabschluss zusätzlich zur Verwendung liquider Mittel durch geeignete Finanzierungsmethoden unterstützende Maßnahmen zur Standortsicherung des Unternehmens in Höhe von bis zu 500 Millionen Euro setzen.


Privatisierungsauftrag der Bundesregierung hinsichtlich der Austrian Airlines AG 

Entsprechend dem Beschluss des Ministerrats vom 12. August 2008 wurde dem Vorstand der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 5. September 2008 folgender Privatisierungsauftrag erteilt:

Die ÖIAG wird ermächtigt, die Austrian Airlines AG bei Erhaltung einer österreichischen Kernaktionärsstruktur von 25% + 1 Aktie zu privatisieren.

Ziel ist,

  1. die Beibehaltung der Marke Austrian
  2. die Aufrechterhaltung der Entscheidungszentrale in Österreich  
  3. die Aufrechterhaltung eines für den Standort angemessenen Streckennetzes, sowie die Bedachtnahme auf den Wirtschafts- und Beschäftigungsstandort Österreich
  4. die bestmögliche Erhaltung sicherer Arbeitsplätze bei Austrian Airlines und am Wiener Flughafen, sowie
  5. die Bildung eines Gremiums zur Wahrung der österreichischen Standortinteressen 

Erteilt im Rahmen der a.o. Hauptversammlung der ÖIAG am 5. September 2008.



Gemäß § 7 (1) ÖIAG-Gesetz werden die Privatisierungsaufträge der Bundesregierung jeweils für eine Legislaturperiode erteilt.

Konkretisierung des Privatisierungsauftrags der Bundesregierung hinsichtlich der Österreichischen Post AG

Entsprechend dem Beschluss des Ministerrats vom 1. April 2003 wurde dem Vorstand der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 9. Mai 2003 folgender Privatisierungsauftrag erteilt:

Die Privatisierungen sollen zu einer möglichst hohen Wertsteigerung der Unternehmen führen und einen möglichst hohen Erlös für den Eigentümer erbringen. Zusätzlich sind die österreichischen Interessen wie folgt zu wahren:

  • Schaffung bzw. Erhaltung sicherer Arbeitsplätze in Österreich.
  • Nach Möglichkeit Aufrechterhaltung der Entscheidungszentralen der zu privatisierenden Unternehmen in Österreich durch Schaffung österreichischer Kernaktionärsstrukturen durch Syndikate mit industriellen Partnern, Banken, Versicherungen, Pensionskassen, Vorsorgekassen, Fonds etc.
  • Erhaltung und Ausbau der bestehenden Forschungs- und Entwicklungskapazitäten.
  • Berücksichtigung des österreichischen Kapitalmarkts.

Der erteilte Privatisierungsauftrag sieht unter anderem vor, dass für die Österreichische Post AG ein strategischer Partner gesucht und damit ein erster Privatisierungsschritt unter der Voraussetzung der flächendeckenden Erhaltung der Servicequalität und Verbesserung der Unternehmensstruktur im Interesse der Steuerzahler und Konsumenten vorgenommen wird.

In Ergänzung des erteilten Privatisierungsauftrags wird die ÖIAG nunmehr ermächtigt, eine Börseneinführung der Österreichischen Post AG von bis zu 49 % zum bestmöglichen Zeitpunkt durchzuführen.

Erteilt im Rahmen der a.o. Hauptversammlung der ÖIAG am 30. Jänner 2006.

Konkretisierung des Privatisierungsauftrages der Bundesregierung hinsichtlich der
VA Technologie AG

Entsprechend dem Beschluss des Ministerrats vom 1. April 2003 wurde dem Vorstand der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 9. Mai 2003 folgender Privatisierungsauftrag erteilt:

Die gemäß dem Privatisierungsauftrag der Bundesregierung von der ÖIAG durchzuführenden Privatisierungen sollen zu einer möglichst hohen Wertsteigerung der Unternehmen führen und einen möglichst hohen Erlös für den Eigentümer erbringen. Zusätzlich sind die österreichischen Interessen wie folgt zu wahren:

  • Schaffung bzw. Erhaltung sicherer Arbeitsplätze in Österreich.
  • Nach Möglichkeit Aufrechterhaltung der Entscheidungszentralen der zu privatisierenden Unternehmen in Österreich durch Schaffung österreichischer Kernaktionärsstrukturen durch Syndikate mit industriellen Partnern, Banken, Versicherungen, Pensionskassen, Vorsorgekassen, Fonds etc.
  • Erhaltung und Ausbau der bestehenden Forschungs- und Entwicklungskapazitäten
  • Berücksichtigung des österreichischen Kapitalmarktes

Der bisherige Privatisierungsauftrag bleibt aufrecht und wird für die VA Tech wie folgt zusätzlich konkretisiert:

Die ÖIAG wird ermächtigt, die erforderlichen gesellschaftsrechtlichen und finanziellen Maßnahmen zu treffen, die die Wahrnehmung einer stabilisierenden Rolle im Sinne des Unternehmens, der Mitarbeiter und des Standortes ermöglicht.
Ausdrücklich wird die ÖIAG ermächtigt bei Kapitalerhöhungen mitzugehen, um die Ziele des Regierungsauftrages zu erfüllen.

Ziel ist,

  1. dass das Unternehmen eine österreichische Kernaktionärsstruktur behält,
  2. die Aufrechterhaltung der Entscheidungszentrale und Arbeitsplätze in Österreich.
  3. die Wahrung der Einheit des Unternehmens,
  4. Förderung der Forschungs- und Entwicklungskapazitäten,



Erteilt im Rahmen der ao. ÖIAG-Hauptversammlung am 17.9.2004

 

 

Konkretisierung des Privatisierungsauftrages der Bundesregierung hinsichtlich der voestalpine AG an die Österreichische Industrieholding AG (ÖIAG) vom 1. April 2003

Entsprechend dem Beschluss des Ministerrats vom 1. April 2003 wurde dem Vorstand der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 9. Mai 2003 folgender Privatisierungsauftrag erteilt:

Die gemäß dem Privatisierungsauftrag der Bundesregierung von der ÖIAG durchzuführenden Privatisierungen sollen zu einer möglichst hohen Wertsteigerung der Unternehmen führen und einen möglichst hohen Erlös für den Eigentümer erbringen. Zusätzlich sind die österreichischen Interessen wie folgt zu wahren:

  • Schaffung bzw. Erhaltung sicherer Arbeitsplätze in Österreich.
  • Nach Möglichkeit Aufrechterhaltung der Entscheidungszentralen der zu privatisierenden Unternehmen in Österreich durch Schaffung österreichischer Kernaktionärsstrukturen durch Syndikate mit industriellen Partnern, Banken, Versicherungen, Pensionskassen, Vorsorgekassen, Fonds etc.
  • Erhaltung und Ausbau der bestehenden Forschungs- und Entwicklungskapazitäten
  • Berücksichtigung des österreichischen Kapitalmarktes

Der erteilte Privatisierungsauftrag sieht unter anderem vor, dass für die voestalpine AG eine
100 %ige Privatisierung angestrebt wird.

In Konkretisierung des erteilten Privatisierungsauftrages soll nunmehr die ÖIAG beauftragt werden, die zwei Optionen der Privatisierung der voestalpine AG über die Börse und der Privatisierung der voestalpine im Wege von Finanzinvestoren zu prüfen.

Ziel ist,

  1. dass das Unternehmen eine österreichische Kernaktionärsstruktur behält,
  2. die Wahrung der Einheit des Unternehmens,
  3. Erhaltung und Ausbau der Forschungs- und Entwicklungskapazitäten,
  4. die Aufrechterhaltung der Entscheidungszentrale in Österreich.

Erteilt im Rahmen der ao.ÖIAG-Hauptversammlung am 4.7.2003.

 

 

Privatisierungsauftrag der Bundesregierung gemäß § 7 Absatz 1 ÖIAG-Gesetz 2000
(22. Legislaturperiode)

Entsprechend dem Beschluss des Ministerrates vom 1.April 2003 (erster April zweitausenddrei) wird dem Vorstand der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft folgender Privatisierungsauftrag erteilt:

Die Privatisierungen sollen zu einer möglichst hohen Wertsteigerung der Unternehmen führen und einen möglichst hohen Erlös für den Eigentümer erbringen. Zusätzlich sind die österreichischen Interessen wie folgt zu wahren:

  • Schaffung bzw. Erhaltung sicherer Arbeitsplätze in Österreich.
  • Nach Möglichkeit Aufrechterhaltung der Entscheidungszentralen der zu privatisierenden Unternehmen in Österreich.
  • Erhaltung und Ausbau der bestehenden Forschungs- und Entwicklungskapazitäten durch Schaffung österreichischer Kernaktionärsstrukturen durch Syndikate mit industriellen Partnern, Banken, Versicherungen, Pensionskassen, Vorsorgekassen, Fonds, etc.
  • Berücksichtigung des österreichischen Kapitalmarktes.

Für nachstehende Unternehmen oder Anteile an Unternehmen wird eine 100 % ige Privatisierung angestrebt:

  • Böhler-Uddeholm AG
  • VA Technologie AG
  • voestalpine AG
  • Österreichische Bergbauholding AG

Für die Telekom Austria AG ist die Privatisierung bis zu 100 % anzustreben. Für die Österreichische Post AG wird ein strategischer Partner gesucht und damit ein erster Privatisierungsschritt unter der Voraussetzung der flächendeckenden Erhaltung der Servicequalität und Verbesserung der Unternehmensstruktur im Interesse der Steuerzahler und Konsumenten vorgenommen.

Für die Österreichische Postbus AG ist nach Abgabe von 100 % der Aktien an die ÖBB nach Durchführung des gesetzlich möglichen kartellgerichtlichen Prüfungsverfahrens und Erfüllung allfälliger kartellgerichtlicher Auflagen die Übertragung eines maßgeblichen Teils der Österreichischen Postbus AG an private Wettbewerber sicherzustellen.

Die Erstellung konkreter Privatisierungskonzepte der ÖIAG für jede einzelne Beteiligung hat in enger Abstimmung mit dem Bundesminister für Finanzen zu erfolgen.

Erteilt im Rahmen der ao.ÖIAG-Hauptversammlung am 9.5.2003.

 

 

Privatisierungsauftrag der Bundesregierung gemäß § 7 Absatz 1 ÖIAG-Gesetz 2000
(21. Legislaturperiode)

Das ÖIAG-Gesetz 2000 sieht gemäß § 7 (1) vor, dass die Bundesregierung jeweils für eine Legislaturperiode einen Privatisierungsauftrag beschließt.

Am 28. Februar 2000 hat die Bundesregierung den Bundesminister für Finanzen ermächtigt, in der Hauptversammlung der ÖIAG, welche am 17. Mai 2000 stattgefunden hat, gemäß ÖIAG-Gesetz 2000 folgenden Privatisierungsauftrag zu erteilen:

Die ÖIAG hat vorrangig nachstehende Unternehmen oder Anteile an Unternehmen zu 100 % neuen Eigentümern, strategischen Partnern oder dem Publikum zuzuführen:

• Österreichische Staatsdruckerei GmbH
• Dorotheum GmbH
• Print Media Austria AG
• Flughafen Wien AG
• Österreichische Postsparkasse AG
• Telekom Austria AG
• Austria Tabak AG

Die ÖIAG hat in Erfüllung dieses Privatisierungauftrages im Interesse der Bevölkerung den bestmöglichen Erlös unter Berücksichtigung der Interessen der Unternehmen und der Wahrung österreichischer Interessen zu erzielen.

In einer zweiten Phase sind weitere Privatisierungen zu prüfen.
In Erfüllung des Privatisierungsauftrages der Bundesregierung wurden bisher folgende Unternehmen bzw. Anteile privatisiert

• Österreichische Staatsdruckerei GmbH
• Flughafen Wien AG (17,4%)
• Österreichische Postsparkasse AG
• Austria Tabak AG
• Dorotheum GmbH

und der Börsegang über 22,4% der Telekom Austria AG durchgeführt.