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Formaler Ablauf von Privatisierungsvorgängen
Privatisierungsauftrag Beruht auf Ministerratsbeschluss, wird der ÖIAG vom BMfF als Vertreter der Republik Österreich in der Hauptversammlung für die laufende Legislaturperiode erteilt.
Grundlage: §7 (1) ÖIAG-Gesetz.
Mehrjähriges Privatisierungsprogramm
Vom Vorstand aufzustellen und dem Aufsichtsrat zur Genehmigung
vorzulegen (im Anschluss an den Privatisierungsauftrag).
Grundlage: §8 (4) ÖIAG-Gesetz.
Privatisierungskonzept
Vom Vorstand aufzustellen und vom Aufsichtsrat zu beschließen;
Vorlage jährlich im Rahmen der Berichtspflicht gemäß § 81
AktG.Enthält den für das jeweilige Privatisierungsprojekt
beabsichtigten Privatisierungswege bzw. Privatisierungswege.
Grundlage: §8 (4) ÖIAG-Gesetz.
Anteilsverkauf
Vom Vorstand zu beantragen und vom Aufsichtsrat zu genehmigen;
Antrag enthält insbesondere Käufer und Kaufpreis.
Privatisierungsausschuss
Der Aufsichtsrat hat einen Privatisierungsausschuss einzurichten,
der die Aufgabe hat, Beschlüsse des Aufsichtsrates über
Maßnahmen der Privatisierung vorzubereiten und die Ausführung
der diesbezüglichen Beschlüsse zu überwachen;
in Einzelfällen kann dem Privatisierungsausschuss auch die
Befugnis zur Entscheidung übertragen werden.
Grundlage: §3 (3) ÖIAG-Gesetz.
Bericht über den Fortgang der Umsetzung des Privatisierungsprogrammes
Der Vorstand hat der HV anlässlich der Vorlage des Jahresabschlusses
(o HV) über den Fortgang der Umsetzung des Privatisierungsprogrammes
zu berichten (der BMfF berichtet in der Folge der Bundesregierung)
Grundlage: §8 (5) ÖIAG-Gesetz.
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